weitere Hilfen

Weitere Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten

Auch unabhängig von einen Pflegegrad kann es noch Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten geben.

Schwerbehinderung

Vergünstigungen bei Anerkennung auf Behinderung

Menschen, die auf Grund ihres Alters oder einer Erkrankung eine Einschränkung erfahren, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einen „Antrag auf Feststellung einer Behinderung“ zu stellen. Mit der Zuerkennung eines Gesamt-Grads der Behinderung und/oder bestimmter Merkzeichen können im privaten und beruflichen Alltag sogenannte Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, um behinderungsbedingte Nachteile und Mehraufwendungen auszugleichen.

Ihr Ansprechpartner:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz
Baedekerstraße 2-20
56073 Koblenz
Tel.: (02 61) 40 41-1
Fax: (02 61) 40 41-407
E-Mail: poststelle-ko(at)lsjv.rlp.de

Nähere Informationen sowie Antragsunterlagen oder Zugang zum Online-Antrag auf der Homepage des Landesamtes.

Rundfunkbeitrag - Ermäßigung und Befreiung

Die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender haben den gesetzlichen Auftrag, mit ihren Programmen täglich möglichst viele Menschen mit Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu versorgen. Zur Finanzierung werden Beiträge erhoben. Unter bestimmten Voraussetzungen – Unterschreitung von Einkommensgrenzen oder Vorliegen einer Schwerbehinderung und bestimmter Merkzeichen – kann man sich ganz oder teilweise von der Gebührenpflicht befreien lassen.

Nähere Informationen dazu hält die Homepage „Rundfunkbeitrag“ bereit:

Landesblindengeld

Blinde Menschen bzw. gleichgestellte hochgradig seheingeschränkte Personen haben in Rheinland-Pfalz nach dem Landesblindengeldgesetz einen Anspruch auf Landesblindengeld. Dieses wird auf Antrag gewährt.

WICHTIG: Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung muss angegeben werden – die Höhe des Landesblindengeldes reduziert sich dann abhängig vom Pflegegrad.

Anträge können gestellt werden bei der

Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Tel.: (0 26 03) 972-0
Fax: (0 26 03) 972-199
E-Mail: info(at)rhein-lahn.rlp.de

Nähere Informationen bietet das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Wer nicht über eine Rechtsschutzversicherung abgesichert ist, muss für die Kosten der Rechtsberatung und gegebenenfalls für die Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vor Gericht selbst aufkommen. Um allen Menschen gleichermaßen die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte wahrzunehmen, können Bedürftige mit geringem Einkommen Beratungshilfe oder im Klagefall Prozesskostenhilfe beantragen.

Nähere Informationen finden Sie dort:

 

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