Sozialhilfe
So kann die Sozialhilfe unterstützen
Gesetzlichen Grundlage für Leistungen der Sozialhilfe bildet das Sozialgesetzbuch XII.
Anträge stellen Sie in der Regel bei Ihrer Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung oder bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises.
Hilfe zur Pflege
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Sozialhilfeträger Kosten für die Pflege, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen um den Hilfebedarf zu decken.
Die Pflegekosten als „Hilfe zur Pflege“ können übernommen werden, wenn
- kein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht
- oder die Leistungen der Pflegekassen nicht ausreichen,
- wenn sonst alle weiteren Möglichkeiten auf Kostenübernahme durch anderen Leistungsträger, zum Beispiel Unfallversicherung ausgeschöpft sind.
Der Sozialhilfeträger kann Kosten für die häusliche Versorgung durch private Pflegepersonen, wie auch durch ambulante Pflegedienste, teilstationäre Betreuung wie Tagespflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel wie nicht gedeckte Kosten der vollstationären Pflege übernehmen.
Wichtig zu wissen:
Leistungen der Sozialhilfe sind immer nachrangig gegenüber der Pflegeversicherung oder anderen Kostenträgern.
Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, da das Sozialamt keine Kosten rückwirkend zahlt, sondern ab Antragstellung. Häufig sind bei einem veränderten Hilfebedarf die Kosten noch nicht absehbar und der Hilfebedarf entsteht plötzlich. Dann reicht im ersten Schritt, dem Sozialhilfeträger den Hilfebedarf telefonisch mitzuteilen. Zur anschließenden Genehmigung sind ein schriftlicher Antrag und die Vorlage der benötigten Unterlagen erforderlich.
Anträge stellen Sie in der Regel bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Lahnstein oder bei der
Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises Insel Silberau 1 56130 Bad Ems Tel.: (0 26 03) 972-0 Fax: (0 26 03) 972-199 E-Mail: info(at)rhein-lahn.rlp.de |
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, auf die Sie im Alter und bei Erwerbsminderung Anspruch haben, wenn Ihre Rente zusammen mit eventuell weiteren Einkommen nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreicht.
Anträge stellen Sie in der Regel bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Lahnstein.
Nähere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Wohngeld
Das Wohngeld hilft Mietern und Inhabern von Eigentum (Lastenzuschuss), deren Einkommen nicht ausreicht, die Wohnkosten zu tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Heimbewohner einen Anspruch auf Wohngeld.
Anträge stellen Sie in der Regel bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Lahnstein.
Nähere Informationen finden Sie beim Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.